Optimale Therapieerfolge erzielen wir für Sie durch Anwendung verschiedenster Therapieformen.

Therapieangebot:

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Bitte bringen Sie zur Behandlung ein eigenes Handtuch mit. Des Weiteren empfehlen wir bequeme Kleidung.

Art der BehandlungDauer der Behandlung in Minuten
Krankengymnastik15 - 20
Manuelle Therapie15 - 25
Klassische Massage15 - 20
Lymphdrainage30 - 60
Elektrotherapie10 - 15
Ultraschall5 - 8
Fango20 - 30

Die Behandlungszeiten können je nach Therapiebild abweichen.

Bitte planen Sie zusätzliche Zeit für aus- und ankleiden sowie eventuelle neue Terminvereinbarungen ein.

Der Heilmittelkatalog legt ganz genau fest, welche Behandlung und welche Behandlungsanzahl der Arzt „im Regelfall“ verordnen darf. Der Katalog sieht dafür meist 6  oder 10 Anwendungen vor. Ist danach das Therapieziel nicht erreicht, kann der Arzt bis zu zwei Folgeverordnungen ausstellen (manchmal auch darüber hinaus).

Bessern sich auch nach der maximalen Anzahl der Anwendungen die Beschwerden nicht, muss der Patient vor einem neuen „Regelfall“ (Ausstellung eines neuen Rezeptes) eine Pause von 12 Wochen einlegen. Der jeweilige Regelfall beruht immer auf ein und der gleichen Diagnose. Stellt sich im Behandlungsverlauf eine weitere Erkrankung bei dem Patient ein, erfolgt somit ein neuer Regelfall, der dann ebenso behandlungswürdig sein kann. Bei bestimmten schweren bzw. chronischen Diagnosen kann der Arzt eine Verordnung „außerhalb des Regelfalls“ ausstellen.

Hier benötigt der Patient in manchen Fällen eine Genehmigung seiner jeweiligen Krankenkasse.

Das Heilmittelbudget der Ärzte und die Heilmittelrichtlinien begrenzen die Anzahl der physiotherapeutischen Behandlungen. Daher kann es vorkommen, dass Ihnen als gesetzlich versichertem Patienten eine Verordnung verweigert wird, obwohl diese sinnvoll wäre.

Sie haben bei uns die Möglichkeit, die Behandlung als Selbstzahler fortzuführen. Dies ist vor allem wichtig, um das Therapieergebnis zu halten und weiter zu verbessern.

Die weiterführenden Maßnahmen können hierbei unterschiedlich aussehen. Sprechen Sie uns einfach an und wir beraten Sie gerne in Ihrem Interesse.

Ja, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind und nicht von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit sind, zahlen Sie eine Zuzahlung in Höhe von 10% der Behandlungskosten zzgl. 10€ je Rezept. Mehr zu den Zuzahlungen erfahren Sie von ihrer Krankenkasse. Diese können Sie bei uns bequem in bar bezahlen.